Staatsbürgerschaft für Personen armenischer Abstammung

Änderungen oder Verfügbarkeit prüfen — Die Regierung plant, die beschleunigte Einbürgerung nach Abstammung einzuschränken, nachdem 2025 rund 32,000 Gesuche eingegangen sind (Rekord)

Staatsbürgerschaft für Personen armenischer Abstammung ist ein Aufenthaltsweg in Armenia (Abstammung). Vereinfachte Einbürgerung ohne Aufenthalts- oder Sprachanforderung für Personen armenischer Herkunft; doppelte Staatsbürgerschaft zulässig.

Voraussetzungen im Überblick

Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Die Einbürgerung ist nach rund 0 Jahren möglich.

Besteuerung der Inhaber

Ansässig ab 183 Tagen/Lebensmittelpunkt → Welteinkommen; Pauschalsteuer 20 % auf Einkommen; Dividenden 5–10 %

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieAbstammung
Investition—
Gebühren (Familie)—
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthalt—
Niederlassung—
Einbürgerungsofort
Arbeitja
ZugelassenEthnische Armenier
SteuernAnsässig ab 183 Tagen/Lebensmittelpunkt → Welteinkommen; Pauschalsteuer 20 % auf Einkommen; Dividenden 5–10 %
Stand2026-10
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.