Aufenthaltsbewilligung aufgrund finnischer Herkunft (Remigration) (Oleskelulupa suomalaisen syntyperän perusteella)
Aufenthaltsbewilligung aufgrund finnischer Herkunft (Remigration) ist ein Aufenthaltsweg in Finland (Abstammung). Mindestens ein Eltern- oder Grosselternteil ist/war finnischer Staatsbürger von Geburt (späterer Verlust unerheblich), oder Sie sind ehemaliger finnischer Staatsbürger. Keine Einkommensanforderung. Gebühr €800 Papier (online günstiger); Familie kann nachziehen. Kind eines finnischen Elternteils kann die Staatsbürgerschaft durch Erklärung beanspruchen.
Voraussetzungen im Überblick
Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 6 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 8 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
Welteinkommen bei Ansässigkeit; keine Vermögenssteuer.
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Abstammung |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | $2,350 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | — |
| Niederlassung | 6 Jahre |
| Einbürgerung | 8 Jahre |
| Arbeit | ja |
| Zugelassen | Nachkommen (Kind/Enkel) eines Finnen von Geburt; ehemalige finnische Staatsbürger |
| Steuern | Welteinkommen bei Ansässigkeit; keine Vermögenssteuer. |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.