German citizenship by descent / restoration (Art. 116(2) GG, §15 StAG) (Wiedergutmachungseinbürgerung / Abstammung)

German citizenship by descent / restoration (Art. 116(2) GG, §15 StAG) ist ein Aufenthaltsweg in Germany (Abstammung). Descent from German parent (registration abroad) or restoration for descendants of Nazi-persecuted Germans; free, no residence needed; dual allowed.

Voraussetzungen im Überblick

Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach sofort Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 0 Jahren möglich.

Besteuerung der Inhaber

No tax effect

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieAbstammung
Investition—
Gebühren (Familie)—
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthalt—
Niederlassungsofort
Einbürgerungsofort
Arbeityes
Zugelassendescendants of German citizens / persons persecuted 1933–45
SteuernNo tax effect
Stand2026-10
Offizielle Seite
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.