Befristete Aufenthaltsbewilligung – Investition in das Gesellschaftskapital (Uzturēšanās atļauja – ieguldījums kapitālsabiedrības pamatkapitālā)

Befristete Aufenthaltsbewilligung – Investition in das Gesellschaftskapital ist ein Aufenthaltsweg in Latvia (Investor / Golden Visa). ≥EUR 50'000 im Gesellschaftskapital eines Unternehmens mit ≤50 Beschäftigten und Umsatz ≤EUR 10 Mio. oder ≥EUR 100'000 in einem grösseren Unternehmen; staatliche Gebühr EUR 10'000; das Unternehmen muss bisher ≥EUR 40'000 Steuern pro Jahr entrichten. Bewilligung neu maximal 2 Jahre (zuvor 5).

Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →

Voraussetzungen im Überblick

Die Mindestinvestition beträgt rund $58,750. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 10 Jahren möglich.

Besteuerung der Inhaber

Ansässige werden weltweit besteuert: Einkommenssteuer 25,5%/33%; Dividenden lettischer Gesellschaften werden bei Ausschüttung über die 20%-Körperschaftssteuer besteuert

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieInvestor / Golden Visa
Investition$58,750
Gebühren (Familie)$12,125
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthalt—
Niederlassung5 Jahre
Einbürgerung10 Jahre
Arbeitnur eigenes Unternehmen
ZugelassenNicht für russische Staatsangehörige (Wege der Geschäftsmigration für sie geschlossen); Belarussen zulässig mit Überprüfung
Nicht verfügbar fürRussia
SteuernAnsässige werden weltweit besteuert: Einkommenssteuer 25,5%/33%; Dividenden lettischer Gesellschaften werden bei Ausschüttung über die 20%-Körperschaftssteuer besteuert
Stand2026-10
Offizielle Seite
in der Datenbank öffnen →

Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.