Long Term Social Visit Pass (Ehegatte/Familie)
Long Term Social Visit Pass (Ehegatte/Familie) ist ein Aufenthaltsweg in Malaysia (Familie). Ehegatte eines malaysischen Staatsangehörigen: LTSVP bis 5 Jahre mit Arbeitsvermerk; Angehörige von EP-/MM2H-Inhabern über den Dependant Pass. Behördengebühren ca. RM 1'100 für die Familie.
Voraussetzungen im Überblick
Für den Erhalt der Bewilligung gilt keine Mindestaufenthaltsdauer. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 10 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
Ausländisches Einkommen bis 2036 befreit.
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Familie |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | $250 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | sofort |
| Niederlassung | 5 Jahre |
| Einbürgerung | 10 Jahre |
| Arbeit | ja |
| Zugelassen | Ausländische Ehegatten/Kinder von Malaysiern; Angehörige von Passinhabern |
| Steuern | Ausländisches Einkommen bis 2036 befreit. |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.