Befristeter Aufenthalt – Investor (mexikanisches Unternehmen oder Immobilien) (Residencia Temporal por Inversión)

Befristeter Aufenthalt – Investor (mexikanisches Unternehmen oder Immobilien) ist ein Aufenthaltsweg in Mexico (Investor / Golden Visa). Beteiligung an einem mexikanischen Unternehmen oder Betriebsvermögen >45,850 UMA (ca. MXN 5.38m) oder schuldenfreie mexikanische Immobilien im eigenen Namen ≥ 40,000 UMA (ca. MXN 4.69m; einige Konsulate wenden inzwischen 91,710 UMA ≈ MXN 10.8m an). Arbeitserlaubnis separat zu beantragen. GERINGE Sicherheit beim Immobilienschwellenwert. Staatsgebühren ca. MXN 12,400/Person (Visum + Karte).

Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →

Voraussetzungen im Überblick

Die Mindestinvestition beträgt rund $252,500. Für den Erhalt der Bewilligung gilt keine Mindestaufenthaltsdauer. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 4 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 5 Jahren möglich.

Besteuerung der Inhaber

Welteinkommensbesteuerung bei steuerlicher Ansässigkeit in Mexiko; Gewinne mexikanischer Gesellschaften 30 % Körperschaftssteuer, Dividenden +10 %.

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieInvestor / Golden Visa
Investition$252,500
Gebühren (Familie)$2,000
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthaltsofort
Niederlassung4 Jahre
Einbürgerung5 Jahre
Arbeitnur eigenes Unternehmen
Zugelassenalle
SteuernWelteinkommensbesteuerung bei steuerlicher Ansässigkeit in Mexiko; Gewinne mexikanischer Gesellschaften 30 % Körperschaftssteuer, Dividenden +10 %.
Stand2026-10
Offizielle Seite
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.