Employment Permit to Conduct a Business (Investorenbewilligung)
Employment Permit to Conduct a Business (Investorenbewilligung) ist ein Aufenthaltsweg in Namibia (Unternehmer). Neue eigene Investorenbewilligung seit dem 1. September 2026 über die NIPDB (Bearbeitungsziel 30 Arbeitstage); bis zu 5 Jahre gegenüber 2 Jahren bei gewöhnlichen Bewilligungen. Mindestinvestition noch nicht veröffentlicht – beurteilt nach Kapital, Arbeitsplätzen, Wissenstransfer, lokaler Wertschöpfung. Gebühr NAD 2,600 pro Jahr. Es gelten reservierte Sektoren.
Aufenthaltswege für Unternehmer und Start-ups →Voraussetzungen im Überblick
Für den Erhalt der Bewilligung gilt keine Mindestaufenthaltsdauer. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Die Einbürgerung ist nach rund 10 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
Quellenbasiert: Auslandseinkommen/Dividenden in Namibia nicht besteuert; namibisches Einkommen bis 37 %
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Unternehmer |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | — + $150 / Jahr |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | sofort |
| Niederlassung | — |
| Einbürgerung | 10 Jahre |
| Arbeit | nur eigenes Unternehmen |
| Zugelassen | alle |
| Steuern | Quellenbasiert: Auslandseinkommen/Dividenden in Namibia nicht besteuert; namibisches Einkommen bis 37 % |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.