Aufenthaltsbewilligung für ausländische Investoren (Regierungserlass Nr. 2573) (Вид на жительство для иностранных инвесторов)

Aufenthaltsbewilligung für ausländische Investoren (Regierungserlass Nr. 2573) ist ein Aufenthaltsweg in Russland (Investor / Golden Visa). VNZh ohne vorherige befristete Bewilligung bei einer der folgenden Voraussetzungen: RUB 15 Mio. in regional bedeutsame soziale Projekte (3 Jahre); alleiniger Gründer einer russischen Gesellschaft seit 2+ Jahren mit ≥RUB 4 Mio. Steuern/Jahr; RUB 30 Mio. in eine russische Gesellschaft mit ≥RUB 6 Mio. Steuern/Jahr; Neubauimmobilie ≥RUB 50 Mio. Moskau / 25 Mio. Regionen / 20 Mio. Ferner Osten. CHF zu ca. 100 RUB/CHF. Behördengebühren ca. RUB 20k (Familie mit 3 Personen).

Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →

Voraussetzungen im Überblick

Die Mindestinvestition beträgt rund $187,500. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach sofort Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 5 Jahren möglich.

Besteuerung der Inhaber

Welteinkommen bei 183+ Tagen; progressive Einkommenssteuer 13–22% seit 2025; Dividenden 13%/15%; keine Vermögenssteuer.

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieInvestor / Golden Visa
Investition$187,500
Gebühren (Familie)$250
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthalt—
Niederlassungsofort
Einbürgerung5 Jahre
Arbeitja
Zugelassenalle
SteuernWelteinkommen bei 183+ Tagen; progressive Einkommenssteuer 13–22% seit 2025; Dividenden 13%/15%; keine Vermögenssteuer.
Stand2026-10
Offizielle Seite
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.