Einheitliche Bewilligung (Aufenthalt + Arbeit) für Unternehmer, Selbständige und Gesellschaftsgründer (Jedinstvena dozvola – preduzetnik / osnivač privrednog društva)
Einheitliche Bewilligung (Aufenthalt + Arbeit) für Unternehmer, Selbständige und Gesellschaftsgründer ist ein Aufenthaltsweg in Serbien (Unternehmer). Eintragung als Unternehmer (preduzetnik, Pauschalsteuer paušal möglich) oder Gründung/Leitung einer DOO; Nachweis von Mitteln (ca. serbischer Mindestlohn), Unterkunft, Krankenversicherung. Wird von Remote-Arbeitenden als De-facto-Nomadenweg genutzt (kein eigenes Digital-Nomad-Visum). Behördengebühren ca. RSD 88k (Familie mit 3 Personen).
Aufenthaltswege für Unternehmer und Start-ups →Voraussetzungen im Überblick
Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 3 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 6 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
Pauschalsteuer (paušal) für kleine Unternehmer; DOO 15% Körperschaftssteuer + 15% Dividendensteuer; Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Unternehmer |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | $875 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | — |
| Niederlassung | 3 Jahre |
| Einbürgerung | 6 Jahre |
| Arbeit | nur eigenes Unternehmen |
| Zugelassen | alle (visumpflichtige Staatsangehörige benötigen zuerst ein D-Visum) |
| Steuern | Pauschalsteuer (paušal) für kleine Unternehmer; DOO 15% Körperschaftssteuer + 15% Dividendensteuer; Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert. |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.