Golden Visa – Investor in öffentliche Anlagen (Fondseinlage / Gesellschaftskapital) (الإقامة الذهبية – المستثمر في الاستثمارات العامة)

Golden Visa – Investor in öffentliche Anlagen (Fondseinlage / Gesellschaftskapital) ist ein Aufenthaltsweg in Vereinigte Arabische Emirate (Investor / Golden Visa). Eine der folgenden Möglichkeiten: AED 2 Mio. Einlage in einem akkreditierten Anlagefonds/einer Bank der VAE; Gesellschaft mit AED 2 Mio. Kapital; Beteiligung von AED 2 Mio. an einer Partnerschaft; oder Gesellschaft mit Steuerzahlungen ≥AED 250k p. a. Mittel müssen eigene sein (keine Darlehen). Familie inkl. Eltern. Behördengebühren (Visum, Emirates ID, Medizintest) ca. AED 12'800 (Familie mit 3 Personen).

Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →

Voraussetzungen im Überblick

Die Mindestinvestition beträgt rund $545,000. Für den Erhalt der Bewilligung gilt keine Mindestaufenthaltsdauer. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden.

Besteuerung der Inhaber

Keine persönliche Einkommenssteuer auf Dividenden/Kapitalgewinne; 9% Körperschaftssteuer der VAE (0% auf qualifizierende Einkünfte in Freizonen); Steueransässigkeit bei 183 Tagen oder 90 Tagen + Wohnsitz.

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieInvestor / Golden Visa
Investition$545,000
Gebühren (Familie)$3,500
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthaltsofort
Niederlassung—
Einbürgerung—
Arbeitja
Zugelassenalle
SteuernKeine persönliche Einkommenssteuer auf Dividenden/Kapitalgewinne; 9% Körperschaftssteuer der VAE (0% auf qualifizierende Einkünfte in Freizonen); Steueransässigkeit bei 183 Tagen oder 90 Tagen + Wohnsitz.
Stand2026-10
Offizielle Seite
in der Datenbank öffnen →

Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.