Aufenthaltsbewilligung zu sonstigen Zwecken / bei eigenen Mitteln (§7 Abs. 1 AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Zwecken (§ 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG))
Aufenthaltsbewilligung zu sonstigen Zwecken / bei eigenen Mitteln (§7 Abs. 1 AufenthG) ist ein Aufenthaltsweg in Deutschland (Finanziell unabhängig). Ermessensbewilligung für vermögende Personen/Rentner mit gesicherten Mitteln und Krankenversicherung; kein fester Betrag; zunächst nationales D-Visum (ausser für visumbefreite Staatsangehörige). Daueraufenthalt erfordert 60 Monate Rentenbeiträge (oder gleichwertige Vorsorge). Gebühren: Visum €75 + Bewilligung €100 pro Erwachsenem (Hälfte für Kinder).
Aufenthalt bei passivem Einkommen und finanzieller Unabhängigkeit →Voraussetzungen im Überblick
Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 5 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
Welteinkommen 14–45 %; Kapitaleinkünfte 25 % pauschal
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Finanziell unabhängig |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | $513 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | — |
| Niederlassung | 5 Jahre |
| Einbürgerung | 5 Jahre |
| Arbeit | nein |
| Zugelassen | Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige |
| Steuern | Welteinkommen 14–45 %; Kapitaleinkünfte 25 % pauschal |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.