Aufenthalt von Familienangehörigen (Angehörige von Einwohnern/britischen Staatsbürgern)

Aufenthalt von Familienangehörigen (Angehörige von Einwohnern/britischen Staatsbürgern) ist ein Aufenthaltsweg in Gibraltar (Familie). Ehegatte/eingetragener Partner und minderjährige Kinder einer rechtmässig ansässigen Bezugsperson (inkl. Cat-2-/HEPSS-Inhaber) können Aufenthaltsbewilligungen erhalten; angemessene Unterkunft und Mittel erforderlich.

Voraussetzungen im Überblick

Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahren.

Besteuerung der Inhaber

Besteuerung nach eigenem Status (ordentlich ansässig oder von der Cat-2-Familienveranlagung erfasst)

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieFamilie
Investition—
Gebühren (Familie)—
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthalt—
Niederlassung5 Jahre
Einbürgerung—
Arbeitja
ZugelassenEhegatten/Kinder von Einwohnern Gibraltars
SteuernBesteuerung nach eigenem Status (ordentlich ansässig oder von der Cat-2-Familienveranlagung erfasst)
Stand2026-10
Offizielle Seite
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.