Familienvisum (Ehegatte/Partner/Kind einer niedergelassenen Person)
Familienvisum (Ehegatte/Partner/Kind einer niedergelassenen Person) ist ein Aufenthaltsweg in Guernsey (Familie). Partnervisum im Stil von Appendix FM: zunächst bis 33 Monate, Verlängerung 30 Monate, ILR nach 60 Monaten; Englisch; angemessener Unterhalt & Unterkunft; zusätzlich Family Member Resident Permit des Population Management Office.
Voraussetzungen im Überblick
Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahren. Die Einbürgerung ist nach rund 3 Jahren möglich.
Besteuerung der Inhaber
20 % pauschale Einkommenssteuer, getrennte Besteuerung
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Familie |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | — |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | — |
| Niederlassung | 5 Jahre |
| Einbürgerung | 3 Jahre |
| Arbeit | ja |
| Zugelassen | Familie britischer/niedergelassener Personen in Guernsey |
| Steuern | 20 % pauschale Einkommenssteuer, getrennte Besteuerung |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.