Unternehmensgründer / Geschäftsführer (eigene Gesellschaft) (Carte de séjour avec autorisation d'exercer une activité (création de société, gérant SARL / administrateur délégué SAM))
Unternehmensgründer / Geschäftsführer (eigene Gesellschaft) ist ein Aufenthaltsweg in Monaco (Unternehmer). Behördliche Genehmigung zur Gründung/Führung eines Unternehmens (Direction du Développement Économique): Businessplan, Büroräumlichkeiten in Monaco (kostspielig), Stammkapital (SARL €15k; SAM €150k), einwandfreier Leumund; anschliessend carte de séjour mit Wohnsitz in Monaco. Geringe Verlässlichkeit bei den genauen Mindestkapitalbeträgen. Behördengebühren ca. €1,600 (Familie mit 3 Personen).
Aufenthaltswege für Unternehmer und Start-ups →Voraussetzungen im Überblick
Die Mindestinvestition beträgt rund $17,625. Um den Aufenthalt zu behalten, müssen Sie sich etwa 90 Tage pro Jahr im Land aufhalten. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 10 Jahre. Einbürgerung ist nach etwa 10 Jahre möglich.
Besteuerung der Inhaber
Keine persönliche Einkommenssteuer; die Gesellschaft zahlt 25 % Körperschaftsteuer nur, wenn >25 % des Umsatzes ausserhalb Monacos erzielt werden (sonst keine Körperschaftsteuer)
Steuerregime: Monaco
- Keine EinkommensteuerNo personal income tax (except French nationals) (indefinite) — No tax on personal income
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Unternehmer |
|---|---|
| Investition | $17,625 |
| Gebühren (Familie) | $1,875 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | 90 Tage |
| Niederlassung | 10 Jahre |
| Einbürgerung | 10 Jahre |
| Arbeitserlaubnis | nur eigenes Unternehmen |
| Zugelassen | alle |
| Steuern | Keine persönliche Einkommenssteuer; die Gesellschaft zahlt 25 % Körperschaftsteuer nur, wenn >25 % des Umsatzes ausserhalb Monacos erzielt werden (sonst keine Körperschaftsteuer) |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.