Befristeter Aufenthalt – Wohneigentümer (EU/OECD-Staatsangehörige) (Привремен престој – сопственост на недвижен имот)
Befristeter Aufenthalt – Wohneigentümer (EU/OECD-Staatsangehörige) ist ein Aufenthaltsweg in Nordmazedonien (Investor / Golden Visa). Eigene Wohnung/eigenes Haus im Wert von ≥EUR 40'000; Existenzmittel, Krankenversicherung, sauberer Leumund. Bewilligung für 1 Jahr, jährlich verlängert; keine Verlängerung bei ungerechtfertigter Abwesenheit von mehr als 1/4 der Zeit. Gebühren ca. €90/Person (circa).
Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →Voraussetzungen im Überblick
Die Mindestinvestition beträgt rund $47,000. Um den Aufenthalt zu behalten, müssen Sie sich etwa 274 Tage pro Jahr im Land aufhalten. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden. Niederlassung: nach 5 Jahre. Einbürgerung ist nach etwa 8 Jahre möglich.
Besteuerung der Inhaber
Ansässige werden weltweit mit einer Einkommenssteuer von pauschal 10% besteuert; Dividenden und Kapitalgewinne 10%
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Investor / Golden Visa |
|---|---|
| Investition | $47,000 |
| Gebühren (Familie) | $313 |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | 274 Tage |
| Niederlassung | 5 Jahre |
| Einbürgerung | 8 Jahre |
| Arbeitserlaubnis | nein |
| Zugelassen | Nur Staatsangehörige/Ansässige von EU- oder OECD-Staaten (nicht Russen) |
| Nicht verfügbar für | Russia |
| Steuern | Ansässige werden weltweit mit einer Einkommenssteuer von pauschal 10% besteuert; Dividenden und Kapitalgewinne 10% |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.