Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen neuer Ansässiger (Gesetz Nr. 7582)
Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen neuer Ansässiger (Gesetz Nr. 7582) ist ein Aufenthaltsweg in Türkei (Steuerlicher Sonderstatus). Steuerregime (erfordert eine Aufenthaltsbewilligung/Staatsbürgerschaft): Einkünfte und Gewinne aus ausländischen Quellen (Dividenden, Kapitalgewinne) für neue Ansässige 20 Jahre von der türkischen Einkommenssteuer befreit; reduzierte Erbschafts-/Schenkungssteuer gemeldet.
Steuersonderregime für neue Einwohner →Voraussetzungen im Überblick
Zum Erhalt müssen Sie sich rund 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden.
Besteuerung der Inhaber
Ausländisches Einkommen 20 Jahre befreit; Einkommen aus türkischen Quellen normal bis zu 40% besteuert.
Nächste Schritte
Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.
| Kategorie | Steuerlicher Sonderstatus |
|---|---|
| Investition | — |
| Gebühren (Familie) | — |
| Einkommen / Jahr | — |
| Vermögen | — |
| Mindestaufenthalt | 183 Tage |
| Niederlassung | — |
| Einbürgerung | — |
| Arbeit | ja |
| Zugelassen | Personen, die in den vorangegangenen 3+ Jahren nicht in der Türkei steueransässig waren |
| Steuern | Ausländisches Einkommen 20 Jahre befreit; Einkommen aus türkischen Quellen normal bis zu 40% besteuert. |
| Stand | 2026-10 |
Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.