Golden Visa – Immobilieninvestor (الإقامة الذهبية – المستثمر العقاري)

Golden Visa – Immobilieninvestor ist ein Aufenthaltsweg in Vereinigte Arabische Emirate (Investor / Golden Visa). Immobilie(n) im Wert von ≥AED 2 Mio. (kombinierbar; fertiggestellt oder Off-Plan eines zugelassenen Entwicklers). Seit Feb. 2026 zählen belehnte/Off-Plan-Objekte mit dem Gesamtwert, mit NOC der Bank/des Entwicklers (keine 50%-/AED-1-Mio.-Einzahlungsregel mehr). Ehegatte, Kinder, Eltern werden gesponsert; Medizintest + Emirates ID. Behördengebühren (Visum, Emirates ID, Medizintest) ca. AED 12'800 (Familie mit 3 Personen).

Aufenthalt durch Investition: Wege und Pflichten im Vergleich →

Voraussetzungen im Überblick

Die Mindestinvestition beträgt rund $545,000. Für den Erhalt der Bewilligung gilt keine Mindestaufenthaltsdauer. Ehepartner und Kinder können in der Regel einbezogen werden.

Besteuerung der Inhaber

Keine persönliche Einkommenssteuer; Steueransässigkeit bei 183 Tagen oder 90 Tagen + Wohnsitz/Arbeitsstelle; DBA CH–VAE. 9% Körperschaftssteuer auf Gewinne von Gesellschaften über AED 375k.

Nächste Schritte

Prüfen Sie die offizielle Seite auf aktuelle Regeln und Gebühren, vergleichen Sie diesen Weg auf der interaktiven Karte mit den anderen Programmen und sprechen Sie vor dem Antrag mit einer zugelassenen Migrationsanwältin, einem zugelassenen Migrationsanwalt oder einer autorisierten Vermittlung.

KategorieInvestor / Golden Visa
Investition$545,000
Gebühren (Familie)$3,500
Einkommen / Jahr—
Vermögen—
Mindestaufenthaltsofort
Niederlassung—
Einbürgerung—
Arbeitja
Zugelassenalle
SteuernKeine persönliche Einkommenssteuer; Steueransässigkeit bei 183 Tagen oder 90 Tagen + Wohnsitz/Arbeitsstelle; DBA CH–VAE. 9% Körperschaftssteuer auf Gewinne von Gesellschaften über AED 375k.
Stand2026-10
Offizielle Seite
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Nur allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts-, Migrations-, Anlage- oder Finanzberatung und kein Mandatsverhältnis. Zahlen sind vereinfacht, unverbindlich und können veraltet sein. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung bei der zuständigen Behörde und einer zugelassenen Fachperson im betreffenden Land. Partnerlinks sind gekennzeichnet und können uns eine Vergütung einbringen.